Rechtliche Betreuung

Betreuung sichert Menschenrechte

Rechtliche Betreuung

Eine rechtliche – oder auch: gesetzliche – Betreuung kann eingerichtet werden, wenn eine Krankheit oder Behinderung dazu führt, dass ein Mensch seine rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbständig wahrnehmen kann.

Oft sind es geistige oder seelische Erkrankungen, manchmal aber auch die Folgen einer langjährigen Suchterkrankung, körperliche Behinderungen oder Altersprozesse, die sich so auswirken, dass diese besondere Form der Hilfe erforderlich wird.

Der Betreuer oder die Betreuerin übernimmt dann die Aufgaben des Betroffenen, die dieser aus eigener Kraft nicht wahrnehmen und verfolgen kann. Oftmals geht es dabei um nötige Formalitäten, finanzielle Angelegenheiten und Ansprüche, medizinische Versorgung und Pflege, aber auch z.B. um Regelungen rund um die Wohnsituation.

Wenn nicht nur die Gesundheit leidet

Manche Krankheiten, Behinderungen oder Altersprozesse nehmen mehr als nur das Wohlbefinden. Sie betreffen das ganze Leben.
Nachfolgende Auffälligkeiten können Symptome und Folgewirkungen bestimmter Krankheiten oder Behinderungen sein. Manchmal machen sie es schwer, ein selbstbestimmtes Leben in Zufriedenheit und Sicherheit zu führen.

Eine rechtliche Betreuung kann helfen, dem Betroffenen ein seinen Bedürfnissen entsprechendes, gesichertes Leben zu ermöglichen und ihn selbst, oft aber auch Angehörige und Nahestehende, zu entlasten

  • Hilflosigkeit und Überforderung
  • Vergesslichkeit
  • Einschränkungen der Auffassungsgabe
  • Abhängigkeit
  • Gleichgültigkeit
  • Misstrauen und Reizbarkeit
  • Ängste
  • Depression und Stimmungsschwankungen

Ob eine rechtliche Betreuung eingerichtet und wie sie im Einzelnen gestaltet wird, richtet sich sehr nach der individuellen Situation des Betroffenen. Die Entscheidung hierüber trifft immer das zuständige Gericht. Es berücksichtigt dabei auch besonders die Wünsche des Betroffenen und es beaufsichtigt die Tätigkeit des Betreuers oder der Betreuerin. Eingerichtet wird eine Betreuung in aller Regel nur dann, wenn der Betroffene selbst damit einverstanden ist.

Die Eigenständigkeit bleibt erhalten

Und: auch wenn eine Betreuung besteht, bleibt der Betroffene selbst handlungsberechtigt, kann seine Angelegenheiten also auch weiterhin mitgestalten.

Sinn und Ziel einer rechtlichen Betreuung ist stets, dem Betroffenen ein seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen entsprechendes, gesichertes Leben zu erhalten bzw. zu ermöglichen. Der weitaus überwiegende Teil der Betreuungen wird von Angehörigen oder den Betroffenen nahe stehenden Personen ehrenamtlich geführt.

Manchmal ist das nicht möglich. In diesem Fall kann die Betreuung von einem freiberuflich tätigen Betreuer oder einem bei einem Betreuungsverein angestellten Vereinsbetreuer übernommen werden

Leistungsübersicht

Unsere Hilfeleistungen für Sie

Wir leisten kompetente und wirksame Hilfe bei:

  • finanziellen Dingen
  • Behördenangelegenheiten
  • Sorge für Gesundheit und Pflege
  • allem rund um Wohnung, Haus oder Heim
  • vertraglichen und rechtlichen Angelegenheiten

Die Hilfeleistungen sind unabhängig von Konfession, Geschlecht und Nationalität.

Wir informieren und unterstützen Sie

  • in allen Fragen rund um gesetzliche Betreuung
  • zu Möglichkeiten der Vorsorge wie Vollmachten und Verfügungen
  • bei Übernahme und Führung einer ehrenamtlichen Betreuung

Kontakt

So erreichen Sie uns

Ansprechpartnerinnen:
Astrid Junge / Theresa Rößler